Aktuell gilt Warnstufe 3
Allgemeine Regelungen für die städtischen
Sportanlagen ab 04.03.2022
3G-Regel – nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (digitaler Testnachweis nicht älter als 24 Stunden oder Schnelltest vor Ort unter Aufsicht der Nutzungsverantwortlichen) dürfen die Inneneinrichtungen nutzen. Ausnahmen: Kinder bis einschließlich 16 Jahre; Schüler:innen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, auch über 16 Jahre außerhalb des Schulsports, mit Schulbescheinigung benötigen keinen negativen Testnachweis.